Auf diese Seite würden wir gerne größere Hunde vorstellen, die auch auf neues Zuhause hoffen.

Größere Weibchen

Größere Rüden

Wichtige Information

In NRW die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

 

  • erforderliche Sachkunde nur in NRW und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

 

 

 

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2003 bereits mindestens 3 Jahre 20/40-Hunde gehalten haben, sind Sie sachkundig, vorausgesetzt Sie erfüllen zusätzlich auch die nachfolgenden Kriterien! Die Haltung musste beim Ordnungsamt gemeldet sein. Sie müssen beim Ordnungsamt als Halter des Hundes gemeldet gewesen sein. Bis zur Anmeldung des jetzigen Hundes müssen Sie ununterbrochen 20/40-Hunde gehalten haben. Als Unterbrechung gilt eine hundefreie Zeit ab drei Monaten. Seit der ersten Anmeldung eines 20/40-Hundes darf es in der gesamten Zeit zu keinem tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnis gekommen sein.

 

Sofern Sie die zuvor genannten Kriterien nicht erfüllen, ist ein Sachkundenachweis zu erbringen.